Urteil: Kreuze in Dienstgebäuden dürfen bleiben

Die Kreuze in öffentlichen Gebäuden in Bayern dürfen hängen bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ: BVerwG10 C 3.22). Somit ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, die laut Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden zu entfernen. Die Kreuze gelten als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns.

Die Kläger, Weltanschauungsgemeinschaften, hatten gegen den Kreuzerlass und dessen Umsetzung geklagt. Sie argumentierten, dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Das Gericht befand jedoch, dass die Kreuze keine Grundrechtsverletzung darstellen und keinen Werbeeffekt für christliche Glaubensgemeinschaften haben.

Das Gericht erklärte, das Kreuzsymbol identifiziere den Staat nicht mit christlichen Glaubenssätzen. Vielmehr symbolisiere es die bayerische Geschichte und Kultur und stehe der Offenheit gegenüber anderen Bekenntnissen nicht im Wege. Eine Empfehlung zur Entfernung der Kreuze ist rechtlich unzulässig.

Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG10 C 3.22
© Photodune

Sie möchten verkaufen?
Verkaufsgespräch

Senden Sie uns jetzt eine unverbindliche Verkaufsanfrage – wir begleiten Sie zuverlässig beim gesamten Verkaufsprozess.

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social-Media-Kanälen.

Sabori Immobilien GmbH
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie gerne professionell bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Für Sie da!

Sie haben Fragen rund um diese Homepage? Rufen Sie uns an:
Tel. 040 / 231 662 300

WAS IST MEINE IMMOBILIE WIRKLICH WERT?