Bis zur Bauabnahme bestehen laut vpb in der Regel jedoch keine Ansprüche wegen Mängeln. Die gesetzliche Mängelrechte entstehen erst danach. Ist nach der Bauabnahme ein Mangel vorhanden, muss der Bauherr allerdings beweisen, dass dieser schon bei Abnahme bestand. Qualifizierte Sachverständige unterstützen bei der Beurteilung und Dokumentation der Mängel und helfen bei der effektiven Kommunikation mit den Verantwortlichen.
Zusammenfassend ist die sachgemäße Mängelrüge der erste Schritt zur Mängelbeseitigung. Durch einen professionellen Umgang mit Baumängeln erhöhe sich laut vpb die Wahrscheinlichkeit, dass diese ordnungsgemäß und rechtzeitig behoben werden, was die Qualität des Bauwerks verbessert und Folgeschäden vermeidet. Für den Erfolg eines Bauprojekts seien die umfassende Dokumentation, eine sachkundige Beratung und eine klare Kommunikation zentral.
Quelle und weitere Infos: vpb.de
© Photodune